Difference between revisions of "Psychosoziale Medizin"
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| + | ** "Gebrechlickeit" steigt (hoher Pflegebedarf) | ||
| + | * Spital | ||
| + | ** Entspricht nicht primärem Ziel, "Adverse Outcome" | ||
| + | ** Sterbeprozess dauert unterschiedlich lang und ist nicht vorhersehbar, mittlere Aufenthaltsdauer 20T | ||
| + | ** Charlson-Index: je nach Ko-Morbiditäten -> Prognose für Jahresmortalität | ||
| + | ** Im spital sterbende sind teuer (mehr Prozeduren), trozdem nicht unnütz verlegen (stress!) | ||
| + | ** Man stirbt auch oft kurz nach Spitalaustritt | ||
| + | ** Herausvorderung: Sterbebegleitung, Anteilnahme, Intimität, Angehörigen-Begleitung, angemessene med. Massnahmen, Zeit | ||
| + | ** Belastend für Spital, mangelnde Anerkennung | ||
| + | ** Trend: Sterben ausserhalb von Spital, alles auf effizienz getrimmt -> zurzeit keine gesellschaftliche Diskussion | ||
| + | * Sterbehilfe: | ||
| + | ** 50% der Todesfälle | ||
| + | ** Aktive Sterbehilfe: gezielte Tötung, strafbar | ||
| + | ** Passive Sterbehilfe: Abbruch oder Unterlassung von lebenserhaltenden Massnahmen, zulässig, 28% | ||
| + | *** Vorallem bei künstliche Hydrierung | ||
| + | *** REA sollte im voraus besprochen werden | ||
| + | ** Indirekte Sterbehilfe: Inkaufnahme möglicher lebensverkürzenden Effekte von palliative Therapie, zulässig | ||
| + | *** Vorallem bei terminalen Sedation, muss vorbesprochen werden! Urteilsfähigkeit! | ||
| + | ** Assistierter Suizid: Tatherrschaft beim Suizifwilligen, nur strafbar wenn Selbstsüchtig, 0.4% | ||
| + | *** Nicht primäre Aufgabe des Arztes, im Einzelfall zu respektieren | ||
| + | *** Lebensende ist Nahe, alternativen wurden erötert, urteilsfähigkeit bezüglich Todeswunsch, Drittperson, letzte Akt vom Patienten selber | ||
| + | ** SAMW-Richtlinien (verbindlich für FMH-mitglieder) | ||
Revision as of 14:47, 18 January 2015
Intensivmedizin
- Speziel: Zeitdruck, Handeln ohne klaren Diagnosen, Hohe Erwartungen, Verunsicherte Angehörige, Handeln ohne Auftrag des Patienten
- Notfall: Dringlichkeit, Gefahr, akuter Handlungsbedarf, Arzt Aktiv, Individuumszentriert
- Krise ist weniger ausgeprägt als Notfall
- Schweigepflicht gesetzlich geregelt
- Fürsorgliche Unterbringung (FU)
- Psychische Störung, geistige Behinderung, verwahrlost
- Falls die nötige Behandlung nicht anders erfolgen kann
- Schutz von angehörigen und Dritten
- Auch bei Kindesmissbrauch
- Maximal 6 Wochen
- KESB (meist), Ärzte
- Bei freiwilligen max 3 Tage zurückhalten, danach FU
- Starker Eingriff in persönnliche Freiheit, Entlastung, Risikoabwägung, wenn immer einvernehmliche Lösung suchen, auch langfristig überlegen
- Nicht urteilsfähige Patienten
- Behandlungs ohne Zustimmung: ernsthafte gesundheiltiche Gefahr, nicht Urteilsfähig bezüglich Behandlungsbedürftigkeit, keine alternative
- Kann im Notfal sofort ergriffen werden
- Intensivmedizin:
- Belastungsfaktoren: Reisüberflutung, Bewusstseineintrübung, geströte Zirkadiane Rhytmen, Schmerzen, Intimsphäre, Abhängigkeit, Kommunikation, Isolation
- Belastung des medizinischen Personals: Physisch/Psychisch, Schuld, Erfolgslosigkeit, häufiger Wechsel, Schwerstkranke, Routine
- Spezielle Herausforderungen: Machbarkeit vs Massvolle Behandlung, Ethik, Ökonomik, Transplantationsmedizin
- Patientenverfügung sind selten auf den Fall zutreffend
- Angst: Tod, verbleibende Schäden, Kontrolverlust, Delir
- Reaktion des Patienten:
- Depressiv
- Akute postraumatische Belastungsstörung: Stressorkriterium (Ereignis + Reaktion), ständiges Wiedererleben, Anhaltendes Vermeiden, Angs
- Delir: Bewusstseinsstörung, Störung der Kognition, Wahrehmungsstörung, Fluktuation
- Kognitive Einschränkung
- Umgang mit Intensivpatienten: Orientierungshilfe, Schmerztherapie, Reisabschirmung, Tag/Nacht Rhythmus einhalten, Information, Intimsphere, Angehörige mit einbeziehen
- Angehörige: Angst (Frau), Hilfslosigkeit (Mann), Überforderung (vorallem bei Fragen nach mutmasslichem Wille)
- Müssen auch berücksichtig werden (Betreuen, Zeit, kommunikatin, trösten)
Kooperation, Compliance, Behandlungskrisen
- Compliance: Übereinstimmen von Verhalten mit gesundheitlichem Rat
- Adherence: Übereinstimmen von Verhalten mit vereinbarten Empfehlung
- Faktoren: Sozial, Ökonomisch, Gesundheitsystem, Therapie, Krankheit, Patient, Bildung, Kultur, Religion, Geschlechte, Alter
- Sujektive Vorstellung der Patienten: krankheitskonzepte, Anatomie, Schul- vs Alternativmedizin, Verleugnung einer Krnakheit
- Medikamente: 50% der Patienten, weniger in Entwicklungsländer
- DM: 28% erreichen gute Blutzuckerkontrolle
- HT: <25%, Problem des direkten Bezug
- Probleme: Gesundheitsfolgen, falsch eingestellte Patienten (Achtung bei stationären Aufnahme), Kosten, Resistenzentwicklung, Epidemiologisch (Tbc)
- Verbesserung:
- Arz-Patient-Beziehung:
- Informed consent: verständliche Information (Optionen, Folgen), Entscheid des Patienten, Behandlung im Konsens
- Alle häufige (>1/100) oder besonders schweren NW, Dokumentation des Informieren (Beweispflicht beim Arzt), Beipackzettel reicht nicht
- keine Vorwürfe, Patiente sollten darüber sprechen dürfen
- einfache Verordungen
- Therapie-Monitoring
- Peer-Projekte
- Eigene Überzeugung des Arzt
- Evidenz based medicine (NNT, NNH, Einzelfall, Vergleich mit Placebo)
- Placebo effekt kann auch bei normalen Medikamente genutzt werden
- Falls Adhenrence in Frage gestellt ist -> Gespräch suchen, kontrollieren (klinisch, medikamenten-Spiegel, Non-Responder?)
- Faktoren: Sozial, Ökonomisch, Gesundheitsystem, Therapie, Krankheit, Patient, Bildung, Kultur, Religion, Geschlechte, Alter
- Empowerment: Strategien zur Erhöhung der Selbstbestimmung
- Vorallem bei psychischen/chronischen E, Patient als Experte, Eigenverantwortung, können sich auch selber Informieren, Coachen
- Patienten sins meist gut informiert,
- Handlung ohne Auftrag der Patienten
- Im Normalfall immer Einwilligung
- Jeder Eingrff ist eine Körper verletzug (auch Röntgen)
- Ausnahme: Urteilsunfähigkeit
- Handeln nach mutmasslichem Wille
- Patientenverfügung nicht immer hilfreich, nicht immer sinnvoll (unkenntniss)
- Handlungsfähigkeit: mündig + urteilsfähig
- Urteilsfähigkeit: falls im Stande vernunftgemäs zu Handeln (beachte Geisteskrankheitem Geistesschwäche, Trunkenheit, Alter)
- Schwarz/Weiss
- Zu einem bestimmten Zeitpunkt in Bezug auf eine bestimmte Sache
- Erkenntnisfähigkeit + Wertungsfähikeit + Willensbildung + Willenskraft
Tod, Sterbe und Trauer
- Altersühänomen
- Spital (30%), Heim (36%), zu Hause (17%), ... je nach Alterskategorie
- Unteerschiedliche Verläufe: "Herztod", "Krebs", "Organversagen", "Gebrechlickeit" ... mit unterschiedlichem Pflegebedarf
- "Gebrechlickeit" steigt (hoher Pflegebedarf)
- Spital
- Entspricht nicht primärem Ziel, "Adverse Outcome"
- Sterbeprozess dauert unterschiedlich lang und ist nicht vorhersehbar, mittlere Aufenthaltsdauer 20T
- Charlson-Index: je nach Ko-Morbiditäten -> Prognose für Jahresmortalität
- Im spital sterbende sind teuer (mehr Prozeduren), trozdem nicht unnütz verlegen (stress!)
- Man stirbt auch oft kurz nach Spitalaustritt
- Herausvorderung: Sterbebegleitung, Anteilnahme, Intimität, Angehörigen-Begleitung, angemessene med. Massnahmen, Zeit
- Belastend für Spital, mangelnde Anerkennung
- Trend: Sterben ausserhalb von Spital, alles auf effizienz getrimmt -> zurzeit keine gesellschaftliche Diskussion
- Sterbehilfe:
- 50% der Todesfälle
- Aktive Sterbehilfe: gezielte Tötung, strafbar
- Passive Sterbehilfe: Abbruch oder Unterlassung von lebenserhaltenden Massnahmen, zulässig, 28%
- Vorallem bei künstliche Hydrierung
- REA sollte im voraus besprochen werden
- Indirekte Sterbehilfe: Inkaufnahme möglicher lebensverkürzenden Effekte von palliative Therapie, zulässig
- Vorallem bei terminalen Sedation, muss vorbesprochen werden! Urteilsfähigkeit!
- Assistierter Suizid: Tatherrschaft beim Suizifwilligen, nur strafbar wenn Selbstsüchtig, 0.4%
- Nicht primäre Aufgabe des Arztes, im Einzelfall zu respektieren
- Lebensende ist Nahe, alternativen wurden erötert, urteilsfähigkeit bezüglich Todeswunsch, Drittperson, letzte Akt vom Patienten selber
- SAMW-Richtlinien (verbindlich für FMH-mitglieder)